Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukredit – so berechnen Sie die Ablöse!
Ganz aktuell hat Stiftung Warentest das Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukredite aufgegriffen. Herausgekommen ist, dass viele Banken zu hohe Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen oder nicht abnehmen. Es gibt jedoch Situationen in denen der Hausbesitzer das Recht auf Rückzahlung bzw. vorzeitige Auflösung seines Kredits hat:
Rechte des Kreditnehmers
Wenn das betroffene Objekt verkauft und der Kredit daher aufgelöst werden muss, kann die Bank einen Ausgleich, eine Entschädigung dafür verlangen, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Auch wenn ein vertraglich vereinbartes Darlehen nicht in Anspruch genommen wird muss der Kreditnehmer mit Kosten rechnen. „Die Höhe der Entschädigung hängt vom Zinssatz ab, den eine Bank für ihre Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger der Zinssatz, desto höher die Entschädigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen.“, so Stiftung Warentest.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Im Internet findet sich mehrere Rechner, die Ihnen beim Berechnen der maximal zulässigen Vorfälligkeitsentschädigung helfen. Seit Oktober 2015 berücksichtigt der Rechner von Finanztest auch Sondertilgungsrechte und bereits gezahlte Entschädigungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung oder überprüfen, ob Sie aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung vorzeitig aus Ihrem Darlehen kommen.
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